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UNSER DIESELVERSPRECHEN
DIE NISSAN INNENSTADTGARANTIE¹

Rückkauf- und Umtausch-Garantie im Falle von Fahrverboten in Städten

Entscheiden Sie sich jetzt entspannt für einen neuen Diesel, der Sie garantiert nicht ausbremsen
wird. Denn bei Erwerb der NISSAN Innenstadtgarantie für nur € 500,- können Sie im Falle eines Fahrverbots Ihren finanzierten NISSAN QASHQAI Diesel oder NISSAN X-TRAIL Diesel jederzeit zurückgeben und umsteigen – zum Beispiel auf das meistverkaufte Elektroauto der Welt, den neuen NISSAN LEAF.

NISSAN QASHQAI Diesel, NISSAN X-TRAIL Diesel: Kraftstoffverbrauch (l/100 km): kombiniert 6,1–3,8; CO2-Emissionen kombiniert (g/km): 162–99*

*Die angegebenen Verbrauchswerte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren VO(EG)715/2007 und § 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung und ohne Zusatzausstattung ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch, den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der bei der Deutsche Automobil Treuhand (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

1 Die NISSAN Innenstadtgarantie zum Preis von € 500,– ist gültig für alle neuen NISSAN X-TRAIL Diesel und NISSAN QASHQAI Diesel, die über die NISSAN Bank, RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland, Jagenbergstraße 1, 41468 Neuss, bis zum 30.09.2018 finanziert werden. Die Garantie gewährt dem Käufer die Rückgabe seines NISSAN X-TRAIL Diesel und NISSAN QASHQAI Diesel bei einem teilnehmenden NISSAN Partner, sofern sein Fahrzeug innerhalb der Finanzierungslaufzeit (bis zu 48 Monate) von einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge betroffen ist. Das Fahrverbot muss am Wohnort des Käufers (inkl. eines Umkreises von bis zu 100 Kilometern) in Kraft getreten sein. Nur gültig für Fahrverbote ab mindestens 30 Tagen pro Jahr. Das Fahrverbot kann nicht durch Maßnahmenwie z. B. Software-/Hardwarenachrüstungen von NISSAN aufgehoben werden. Die Restwertbeurteilung für den Rückkauf erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Rückgabe gültigen Wert laut Eurotax/Schwacke. Die Garantie ist nicht übertragbar. Bei allen teilnehmenden NISSAN Partnern. NISSAN CENTER EUROPE GMBH, Postfach, 50319 Brühl.

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